Rechtsprechung
BVerwG, 24.02.1956 - IV C 58.55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verhältnis der "verlorenen" und der "neuen" Lebensgrundlage nach § 254 Abs. 1 Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Tatabestandsvoraussetzungen für ein Aufbaudarlehen nach § 254 Abs. 1 LAG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 23.02.1955 - III LA 54/54
- BVerwG, 24.02.1956 - IV C 58.55
- BVerwG, 27.07.1956 - IV C 58.55
Papierfundstellen
- NJW 1956, 1084
Wird zitiert von ... (15)
- BVerwG, 23.10.1956 - III C 139.56
Rechtsmittel
Nötig ist irgendeine Vorbereitungshandlung, die dazu bestimmt war, den Plan in die Tat umzusetzen (beispielsweise Miete eines Ladens, Investierung von Kapital, Eingehen eines festen Arbeitsrechtsverhältnisses, vgl. hierzu Urteil des IV. Senatesvom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 58.55 -). - BVerwG, 08.05.1957 - III C 30.56
Rechtsmittel
Es verhält sich hier ähnlich wie beim Verlust der Lebens- oder Existenzgrundlage eines vertriebenen Berufssoldaten oder Wehrmachtangestellten in Hinblick auf die Auflösung der Wehrmacht (vgl. etwaUrteil vom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 58.55 - undBeschluß vom 15. Juni 1957 - BVerwG III C 350.56 -). - BVerwG, 24.02.1956 - IV C 126.54
Ablehnung eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Verlust …
Wie der Senat in seinem Urteil vom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 58.55 - ausgeführt hat, hat zwar der Gesetzgeber durch die Einführung des Begriffs der Lebensgrundlage einen weiteren Kreis von Elementen und Umständen des wirtschaftlichen Lebens eines Vertriebenen oder Kriegssachgeschädigten umschreiben wollen, als dies durch den an anderen Stellen des Lastenausgleichsgesetzes verwendeten Begriff der Existenzgrundlage geschehen ist, so daß Fälle durchaus denkbar erscheinen, in denen die Lebensgrundlage eines Geschädigten nicht ausschließlich auf seiner beruflichen Existenz oder seinen Einkommensverhältnissen beruht haben kann.
- BVerwG, 12.02.1959 - III C 235.57
Mögliche Bedeutung einer kraft Erbgangs geltend gemachten Schädigung im Hinblick …
Et befindet sich dabei in Übereinstimmung mit dem IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 24. Februar und vom 9. März 1956 - BVerwG IV C 58.55 und IV C 233.55 - sowie vom 25. Januar 1957 - BVerwG IV C 204.56 -), der betont hat, daß Lebensgrundlage die für das Lebensbild maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnisse sind und daß der Verlust einer Lebensgrundlage nur bei einer solchen Schädigung vorliegt, die nach Art, Umfang und Erheblichkeit das gesamte Lebensbild nachhaltig beeinflußt. - BVerwG, 07.02.1958 - IV C 40.56
Rechtsmittel
Im Falle des Berufssoldaten hat der erkennende Senat zwar entschieden, daß der Verlust einer in der Zugehörigkeit zur Wehrmacht liegenden Existenzgrundlage nicht vertreibungsbedingt, sondern eine Folge der Auflösung der Wehrmacht ist (BVerwG IV C 58.55 in ZLA 1956 S. 185). - BVerwG, 15.12.1960 - III C 171.59
Rechtsmittel
Es ist ständige Rechtsprechung der Lastenausgleichssenate, den Begriff der Lebensgrundlage in § 254 LAG umfassender auszulegen als den Begriff der Existenzgrundlage, etwa bei der formellen Schadensermittlung nach § 239 LAG (Urteile vom 2. und 4. Juli 1956 - BVerwG III C 73.56, III C 48.56 und III C 36.56 - Urteile vom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 58.55 - vom 9. März 1956 - BVerwG IV C 233.55 - vom 25. Januar 1957 - BVerwG IV C 204.56 -). - BVerwG, 04.06.1959 - III B 40.58
Rechtsmittel
Das gilt insbesondere für den Begriff der Lebensgrundlage(Urteile vom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 58.55 -, vom 9. März 1956 - BVerwG IV C 233.55 -, vom 4. und2. Juli 1956 - BVerwG III C 36.56 und BVerwG III C 73.56 -, vom 25. Januar 1957 - BVerwG IV C 204.56 - undvom 12. Februar 1959 - BVerwG III C 235.57 -). - BVerwG, 07.02.1958 - IV C 200.57
Rechtsmittel
Die bloße Möglichkeit, im Vertreibungsgebiet vielleicht einen bürgerlichen Beruf ausüben zu können, ist für den Berufssoldaten nicht als genügend erachtet worden (vgl. BVerwG IV C 58.55 in ZLA 1956, 185 und NJW 1956, 1084 und BVerwG IV C 251.55 in JFLA 1956, 263). - BVerwG, 04.07.1956 - III C 48.56
Rechtsmittel
Denn die Lebensgrundlage umfaßt nicht nur die im Schadenszeitpunkt tatsächlich vom Geschädigten genutzten Einkommensquellen, sondern auch sonstige, real vorhandene Grundlagen für eins hinreichend wahrscheinliche spätere wirtschaftlich-soziale Gestaltung seines Lebens (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 58.55 -). - BVerwG, 17.05.1956 - III C 260.55
Rechtsmittel
Lebensgrundlage ist nicht nur das, woraus der Geschädigte zur Zeit der Schädigung tatsächlich seinen Lebensunterhalt zog, sondern zu ihr gehören auch sonstige, real vorhandene Grundlagen für eine hinreichend wahrscheinliche spätere wirtschaftlich-soziale Lebensgestaltung (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 58.55 -). - BVerwG, 11.05.1960 - IV B 24.60
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
- BVerwG, 01.04.1959 - III B 57.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 05.09.1959 - III B 28.59
Anspruch auf ein Aufbaudarlehen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) zur …
- BVerwG, 04.02.1958 - IV C 269.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 20.06.1956 - IV B 146.55
Rechtsmittel
Rechtsprechung
BVerwG, 27.07.1956 - IV C 58.55 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausgestaltung des Vergütungsanspruchs eines Rechtsanwalts i.S.d. Gesetzes betreffend die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren in Armensachen (ArmAnwG)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 23.02.1955 - III LA 54/54
- BVerwG, 24.02.1956 - IV C 58.55
- BVerwG, 27.07.1956 - IV C 58.55
Rechtsprechung
BVerwG, 04.08.1955 - IV C 058.55 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.09.1954 - V B 94.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.08.1955 - IV C 058.55
Der Kläger hat gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 4. April 1955 - OVG V B 94.54 NA - Revision eingelegt, diese jedoch am 25. Juli 1955 zurückgenommen.